
Im Folgenden findet ihr die wichtigsten Infos und Anträge zum erweiterten Führungszeugnis:
- Das neue Bundeskinderschutzgesetz ist seit 1. Januar 2012 in Kraft und wird seitdem schrittweise umgesetzt.
- Für unsere Jugendarbeit vor Ort heißt das, dass alle Gruppenleiter die regelmäßig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, ein erweiterts Führungszeugnis vorlegen müssen.
- Ein solches Führungszeugnis ist bei der jeweiligen Stadt / Gemeinde erhältlich und für Ehrenamtliche kostenlos.
- Wie die Einsichtnahme vonstatten geht ist mit dem jeweiligen kommunalen Jugendamt abzusprechen.